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   OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 2 Ss 409/07   

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https://dejure.org/2007,16992
OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 2 Ss 409/07 (https://dejure.org/2007,16992)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.12.2007 - 2 Ss 409/07 (https://dejure.org/2007,16992)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - 2 Ss 409/07 (https://dejure.org/2007,16992)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eintritt eines Vermögensschadens bei einem Betrug i.F.e. erschlichenen Kaufvertrages; Stoffgleichheit zwischen Schaden und angestrebten Vermögensvorteil bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 240
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.11.1991 - 2 StR 312/91

    Begründung eines Vermögensschadens beim Eingehungsbetrug

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 2 Ss 409/07
    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass von einer schadensgleichen Vermögensgefährdung dann nicht gesprochen werden kann, wenn der Getäuschte deshalb genügend abgesichert ist, weil er nicht vorleistungspflichtig ist (vgl. BGH MDR (H) 1973, 307; 1975, 196; StV 1992, 117; OLG Stuttgart a. a. O.).

    Dies ist bei Grundstücksgeschäften in aller Regel der Fall (vgl. BGH wistra 1992, 101; OLG Stuttgart a. a. O.).

  • OLG Stuttgart, 08.06.2001 - 2 Ws 68/01

    Vermögensschaden bei Erschleichen von Grundstückskaufverträgen durch einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 2 Ss 409/07
    Vielmehr handelt es sich um Vermögenseinbußen, die infolge der Nichterfüllung des Vertrags entstanden sind und denen auf der Seite des Angeklagten keine entsprechende Vermögensmehrung gegenüberstand (vgl. OLG Stuttgart NJW 2002, 384; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl., Rdnr. 108 zu § 263).
  • LG Bonn, 10.05.2013 - 27 KLs 3/11

    World Conference Center Bonn

    Im Hinblick auf Verträge, die reine Grundstücksübertragungen zum Gegenstand haben, führt deren Abschluss regelmäßig so nur dann zu einem Vermögensschaden, wenn einerseits mit Rücksicht auf die Vermögensverhältnisse und die innere Einstellung des Täters der Gegenanspruch des Vertragspartners (regelmäßig der Kaufpreisanspruch für die übertragenen Grundstücke) nicht gleichwertig ist und andererseits der täuschungsbedingt Verfügende mit der Übertragung der Grundstücke und Einräumung einer gesicherten Rechtsposition in Vorleistung (z.B. durch rechtswirksame Auflassungen und Einräumung des Besitzes) geht (vgl. OLG Stuttgart NJW 2002, 384 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 240; Cramer/Perron , a.a.O., § 263 Rz. 132).
  • AG Villingen-Schwenningen, 04.04.2019 - 6 Ds 33 Js 26790/18

    Eingehungsbetrug bei Vorleistungspflicht des Täuschenden

    Hierbei kommt es auf die Vorleistungspflicht des Getäuschten an - nur soweit eine solche vorliegt, ist ein vollendeter Eingehungsbetrug gegeben (BGH, Beschluss vom 6.3.2018 - 3 StR 552/17 = NJW 2018, 3040; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 20.12.2007 - 2 Ss 409/07 = NStZ-RR 2008, 240; MüKo StGB/Hefendehl § 263 Rn. 643; Lackner/Kühl/Kühl § 263 Rn. 44).

    Im Übrigen kann nicht davon ausgegangen werden, dass mit dieser Auffassung zugleich die Vorstellung verbunden wäre, die vollständige oder eine eigenständige Teilleistung, der bereits ein messbarer Vermögenswert zukommt (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 20.12.2007 - 2 Ss 409/07 = NStZ-RR 2008, 240), des Getäuschten zu erhalten.

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